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Unsere Leistungen |
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Häusliche PflegeWenn Sie aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung Hilfe zu Hause benötigen, bieten wir Ihnen u.a.:
Diese vertraglich festgelegten Leistungen werden bis zur Höhe der Pflegestufe von der Pflegekasse übernommen. Pflegeeinsatz nach § 37 PflegeversicherungsgesetzWenn Sie Pflegegeld nach dem Pflegeversicherungsgesetz beziehen, verlangt die Krankenkasse alle drei bzw. sechs Monate einen Beratungsbesuch. Diesen übernehmen wir gerne und beraten zu Fragen der Pflege und zu Hilfsmitteln. Ergänzende Pflege zu HauseFür Menschen mit dementiellen oder anderen geronto-psychiatrischen Erkrankungen wird die Pflege ergänzt durch Tagesstrukturierende Maßnahmen (z.B. gemeinsame Planung des Tages und Verrichtung von Arbeiten) und psycho-soziale Betreuung (z.B. Gespräche, Anregung zur Beschäftigung, Aufrechterhalten von Kontakten.) Diese Leistungen können unter bestimmten Voraussetzungen vom Bezirksamt übernommen werden. KrankenpflegeIhr Arzt kann Ihnen zu Hause Behandlungspflege verordnen, z.B.
Urlaubs- und VerhinderungspflegeFür den Fall, daß die private Pflegeperson in
Urlaub fahren möchte oder anderweitig verhindert ist, bezahlt die Pflegekasse Pflegeleistungen zu Hause.
Der Anspruch auf Urlaubs- und Verhinderungspflege beträgt 28 Tage und 1.432 EUR pro Jahr. Wir beraten Sie gerne. Beratung und VermittlungWir beraten Sie zu Fragen der Pflege und zu Pflegehilfsmitteln. Wir vermitteln Ihnen weitere Dienste wie Hausnotruf, fahrbarer Mittagstisch, Begleitdienste, Tages- und Kurzzeitpflege. Beim Stellen von Anträgen bei der Pflegekasse und auf Hilfe zur Pflege beim Bezirksamt sind wir Ihnen gern behilflich. Ständige PflegerufbereitschaftUnseren PatientInnen bieten wir eine ständige Rufbereitschft durch Krankenschwestern und Altenpflegerinnen für pflegerische Notfälle. Unter der Telefonnummer 78 70 73 81 nehmen wir jederzeit dringende Pflegeaufträge entgegen. | ||